Accessibility-Audit
Tastaturbedienung, Kontraste, Alt-Texte, Formulare, Struktur und Screenreader, konkret und priorisiert.
barrierefreiheit · bfsg
Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht. Ich prüfe deine Website, setze sie nach WCAG 2.2 AA und EN 301 549 um und liefere die Barrierefreiheitserklärung, für Online-Shops und kommerzielle Unternehmensseiten.
Substanz fürs Web.
Muss meine Website barrierefrei sein? Kurz gesagt: Wenn du als Unternehmen Verbrauchern online etwas verkaufst, Buchungen oder Verträge ermöglichst oder auch nur ein Kontaktformular anbietest, mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie EAA in Deutschland um und gilt seit dem 28. Juni 2025.
Maßstab ist die Norm EN 301 549, die für Websites und Apps im Kern auf die WCAG verweist: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Die aktuell harmonisierte Fassung EN 301 549 V3.2.1 nennt WCAG 2.1 AA; die für 2026 erwartete V4.1.1 hebt auf WCAG 2.2 AA. Da WCAG 2.2 die 2.1 vollständig einschließt, setze ich gleich nach WCAG 2.2 AA um, das vermeidet späteres Nachrüsten. Dazu gehört in der Regel eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung.
Vor allem verbraucherorientierte Angebote: Online-Shops, Banking, Buchung und Ticketing, Telekommunikation, audiovisuelle Dienste und E-Books. Faustregel: Sobald deine Seite mehr tut als reine Information, also ein Formular, eine Buchung, einen Kauf oder einen Download ermöglicht, fällt sie sehr wahrscheinlich unter das BFSG. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. €) sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen, nicht aber bei Produkten.
> Pull-Quote: Die Frage ist nicht „ist meine Seite schön", sondern „kann sie jeder bedienen, per Tastatur, Screenreader oder mit eingeschränktem Sehen".
Für neue Angebote gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025, für bestehende Dienstleistungen läuft eine Übergangsfrist bis 2030. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, und seit 2025 ein wachsendes Abmahnrisiko durch Mitbewerber und Verbände.
Tastaturbedienung, Kontraste, Alt-Texte, Formulare, Struktur und Screenreader, konkret und priorisiert.
im Code gelöst, nicht per Overlay-Widget. Sauber, dauerhaft, prüffest.
rechtlich geforderte Erklärung samt Melde-Möglichkeit, aktuell gehalten.
Barrierefreiheit bleibt geprüft, auch nach jedem Relaunch und Update.
Ist-Stand prüfen, Barrieren priorisieren.
im Code nach WCAG 2.2 AA.
Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.
dauerhaft prüffest halten.
Achtung: Frist und Abmahnrisiko. Die Pflicht gilt für neue Angebote bereits, eine Nachrüstung unter Zeitdruck ist teurer als der Einbau von Anfang an. Seit 2025 prüfen Mitbewerber und Verbände gezielt, das Abmahnrisiko ist real.
Für neue Produkte und Dienstleistungen gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025. Für bestehende Dienstleistungen gibt es eine Übergangsfrist bis 2030. Warten lohnt sich nicht, weil eine Nachrüstung unter Zeitdruck teurer ist als der Einbau von Anfang an.
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen. Dazu kommt ein reales Abmahnrisiko: Seit 2025 prüfen Mitbewerber und Verbände gezielt Websites.
Kleinstunternehmen, weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen. Die Ausnahme gilt nicht für Produkte und entfällt, sobald die Schwelle überschritten wird.
Nein. Overlays, die sich per JavaScript über die Seite legen, sind rechtlich umstritten und stellen in der Praxis selten echte Konformität her. Barrierefreiheit muss im Code gelöst werden.
Eine öffentlich zugängliche Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit deiner Website, inklusive einer Möglichkeit, Barrieren zu melden. Sie ist Teil der Pflicht und sollte aktuell gehalten werden.
Aktuell verweist die harmonisierte Norm EN 301 549 (V3.2.1) auf WCAG 2.1 AA. Die neue Fassung EN 301 549 V4.1.1 mit WCAG 2.2 wird 2026 erwartet. Da WCAG 2.2 die 2.1 vollständig einschließt, setze ich gleich nach WCAG 2.2 AA um, das vermeidet späteres Nachrüsten. Beide bauen auf vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
Ich prüfe sie und sage dir klar, was zu tun ist, realistisch und ohne Panikmache.
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